Kanzlei von Hase

Vertretung vor dem Familiengericht

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Heiratswillige

Sie möchten heiraten

Wer sollte sich beraten lassen?
Immer wieder zeigt die familienrechtliche Beratung, dass Eheleute sich zu spät beraten lassen. Oftmals treten die Mandanten erst dann mit uns in Kontakt, wenn die wesentlichen Weichen schon gestellt sind und die Trennung bereits vollzogen ist.

Immer wieder wird dann deutlich, dass die Ehegatten heiraten, ohne verstanden zu haben, welche rechtlichen Konsequenzen die Ehe mit sich bringt.

Wir meinen daher, dass eine familienrechtliche Beratung bereits vor Eheschließung sinnvoll ist. Diese Beratung muss dabei keinen großen Rahmen einnehmen und soll auch keinen Streit verursachen. Allerdings sollte jeder zukünftige Ehegatte, um die rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung wissen.

Warum sollten Sie über einen Ehevertrag nachdenken?

Das BGB stammt aus dem Jahr 1900. Trotz zwischenzeitlich erfolgter Reformen und Gesetzesänderungen geht das Familienrecht noch immer in weiten Teilen von dem traditionellen Rollenbild aus: Danach schafft ein Ehegatte als Hauptverdiener die wirtschaftliche Grundlage für die Familie, der andere Ehegatte kümmert sich um die gemeinsamen Kinder.

Dementsprechend schützt das gesetzlich normierte Familienrecht im Wesentlichen den Ehegatten, der aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe Nachteile erleidet: Diesem Ehegatten stehen Unterhaltsansprüche zu, es findet ein Ausgleich der Rentenanwartschaften statt und Ungleichheiten beim Vermögenserwerb werden über den Zugewinnausgleich abgemildert.

Gesetze regeln naturgemäß keine Einzelfälle, sondern stellen Regeln und Normen auf, die dann für eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle angewendet werden müssen. Dies führt immer wieder zu Ungerechtigkeiten.

Im Familienrecht steht es Ihnen als Ehegatten weitgehend frei, für Ihre Ehe individuelle Regelungen zu finden, welche auf Ihre Ehe genau zugeschnitten sind. Dies ist auch noch während einer bereits bestehenden Ehe möglich.

Wer sollte sich über die Regelungsmöglichkeiten im Ehevertrag informieren?

Ein Ehevertrag sollte von Ihnen erwogen werden, wenn
a) die traditionelle Rollenverteilung für Sie nicht in Frage kommt, Sie also den Schutz des Gesetzes nicht benötigen und/oder

b) Sie Unternehmer sind und Ihr Unternehmen für den Scheidungsfall schützen wollen und/oder

c) Sie in die Ehe eingebrachte Immobilien schützen wollen und/oder

d) Sie einen großen Altersunterschied haben und/oder

e) Sie steuerliche Freibeträge nutzen möchten (sog. Güterrechtsschaukel) und/oder

f) Sie unnötig lange Scheidungsverfahren und einen nervenaufreibenden Streit bei Scheidung vermeiden möchten und/oder

g) Sie eine etwaige Zahllast Ihrerseits bei Trennung und Scheidung möglichst überschaubar halten möchten und/oder

h) Sie bereits vor Ihrer Ehe schon einmal verheiratet waren und Ihre Rente sichern möchten und/oder

i) Sie im Ausland geheiratet haben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen

nichteheliche Lebensgemeinschaften

Welche Rechte haben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgefährten (anders als eingetragene Lebenspartner) binden sich bewusst nicht im Sinne einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sie verzichten damit ganz bewusst auf den Schutz, welchen das Gesetz dem wirtschaftlich schwächeren Partner angedeihen lässt.

Dennoch sind Sie als nichteheliche Lebensgefährten nicht gänzlich ohne Rechte. 

Denkbar sind vielmehr

a) Ansprüche der nichtehelichen Mutter gegen den nichtehelichen Vater auf Unterhalt für sich selbst

b) Ansprüche des Elternteils, der ein nichteheliches Kind schwerpunktmäßig betreut, auf Kindesunterhalt

c) Ansprüche auf Umgang mit dem nichtehelichen Kind

d) Ansprüche des nichtehelichen Vaters auf ein gemeinsames Sorgerecht

e) Ansprüche auf Befreiung von gemeinschaftlichen Schulden (z.B. für eine Immobilie des anderen nichtehelichen Lebensgefährten)

f) Ansprüche auf den Hausrat, den ein Partner in die nichteheliche Lebensgemeinschaft eingebracht hat

g) Ansprüche auf Verteilung des Hausrats, der während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam angeschafft wurde

h) Ansprüche aus einer sogenannten Ehegatteninnengesellschaft beispielsweise bei Mitarbeit im Unternehmen des anderen nichtehelichen Lebensgefährten.

Viele dieser Ansprüche sind erst ab dem Zeitpunkt durchsetzbar, ab dem sie geltend gemacht werden. Daher ist auch hier eine frühzeitige Beratung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche sinnvoll.

Was ist der Unterschied zu einer Ehe?
Ehegatten sind einander grundsätzlich zur gegenseitigen Solidarität und wirtschaftlichen Unterstützung verpflichtet. Dies gilt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur sehr eingeschränkt.

Daher
a) sind Unterhaltsansprüche des nichtehelichen Lebensgefährten nach einer Trennung in der Regel nicht gegeben, vor allem dann nicht, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind

b) findet bei Trennung kein Rentenausgleich statt

c) gibt es bei Trennung kein Vermögensausgleich im eigentlichen Sinne, sondern allenfalls Ansprüche nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (z.B. nach Gesellschaftsrecht, aus ungerechtfertigter Bereicherung)

d) ist der Vater eines nichtehelichen Kindes bislang nicht automatisch sorgeberechtigt (es bedarf vielmehr einer Sorgerechtserklärung oder einer gerichtlichen Entscheidung)

Trennungs- und Scheidungswillige

Bereits mit dem ersten Gedanken, an eine mögliche Trennung oder Scheidung, sollte ein frühes Beratungsgespräch geführt werden. Nur, wer seine Rechte kennt, kann im Rahmen einer Trennung und/oder Scheidung bestmöglich agieren. Die strategische Ausrichtung eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens wird meist unterschätzt. Insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen.

Jeder Fall ist individuell und bedarf auch einer entsprechend individuellen Beratung. Unsere langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet setzten wir gerne für Ihre bestmögliche Lösung ein.

Dabei können wir ebenso gut gerichtliche Verfahren für Sie führen wie auch einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarungen aufsetzen.

Auch Fälle mit Auslandsbezug gehören zu unserer alltäglichen anwaltlichen Praxis.

Wichtig für Eltern

Wir vertreten Sie kompetent in Kindschaftssachen

Empathie gepaart mit hoher fachlicher Kompetenz ist gerade in Kindschaftssachen der Schlüssel zum Erfolg. Gerade in Umgangs- und Sorgerechtsfällen ist ein Agieren mit Fingerspitzengefühl unabdingbar. Die Beratung geht hier meist über eine bloße Rechtsberatung hinaus. Wir wissen um die emotionale Komponente dieser Fälle und setzten uns gerne für unsere Mandanten ein. Auch hier zeigt sich, dass eine frühzeitige Beratung unabdingbar ist. Gerne stellen wir Ihnen unser Wissen, über die Zusammenarbeit mit Jugendamt und Verfahrenspflegern zur Verfügung.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie der Vater eines Kindes sind, sollten Sie schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen. Denn die Vaterschaftsanfechtung ist nur innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen möglich. Diese Anfechtungsfrist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes.

Auch hier gilt: Lassen Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte beraten.