Kanzlei von Hase

Kanzlei von Hase, wir stellen uns vor.

Das Team

Ihre Anwälte

Gudrun von Hase

Rechtsanwältin, Gründerin, Inhaberin

Carla Gröblinghoff

Rechtsanwältin LL.M. Master of Law

Katharina Busch

Rechtsanwältin seit 2021

Se­kre­ta­ri­at

Nadja Hecht-Radke

Office Manager & Client Realtions Manager

Rechtsfachwirtin seit 2022, Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2004, mehrjährige Berufserfahrung in mittelständischen, international tätigen Wirtschaftskanzleien

Ning Lu

Head of Client Relations China

Koordinatorin des Chinese Desk, Abschluss der Shanghai International Studies University mit einem Diplom in deutscher Literatur, Studium an der Universität Heidelberg in Deutschland, Studium der Betriebswirtschaftslehre am Centennial College, Toronto, Kanada

Marie Zander

Client Relations

Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2023

Unsere Grundsätze

Was uns auszeichnet

Juristisches Fachwissen ist für uns selbstverständlich.

Daher haben wir uns ganz bewusst auf die von uns angebotenen drei Rechtsgebiete spezialisiert. Durch die Konzentration auf Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht stehen uns schnell und effektiv für Sie die richtigen Tools zur Verfügung, um Ihren Fall zu lösen.

Um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu bleiben, bilden wir uns zudem regelmäßig mehrfach im Jahr fort.
Weil uns die Qualität unserer Arbeit so wichtig ist, freuen wir uns besonders, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf uns mit ihrem Qualitätssiegel ausgezeichnet hat.

Darüber hinaus sind wir mit Anwaltskollegen vernetzt, die bei Berührungspunkten und Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten an Ihrem Fall mitarbeiten. So haben wir beispielsweise Kooperationen mit Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie im Mietrecht, Immobilienrecht und Strafrecht.

Wie das Harvard-Konzept ihnen nutzt

Im Laufe der Jahre haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein hervorragendes juristisches Fachwissen möglicherweise zum Gewinnen Ihres Falls ausreicht. Häufig genügt es alleine jedoch nicht, um darüber hinaus auch Ihren Konflikt zu lösen.

Zu jeder gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlung ein gutes und tragfähiges Konzept, sowie die richtige Verhandlungsstrategie.

Gerade im Familien- und Erbrecht, aber auch im Arbeitsrecht ist es daher entscheidend, nicht nur Ihre Positionen mit dem richtigen juristischen Werkzeug durchzusetzen, sondern unter Einbezug der Interessen und Motive des Gegenübers im besten Fall Ihren Konflikt dauerhaft zu lösen.

Wir verhandeln nach dem Harvard-Konzept

Neben einer hervorragenden juristischen Aus- und Weiterbildung haben wir uns auch im Bereich der Verhandlungstechnik und -strategie fortgebildet. Unserer Verhandlungstätigkeit liegt dabei das Harvard-Konzept zugrunde. Dieses besteht aus vier Grundprinzipien, die wir mit Ihrer Unterstützung in Ihre Konfliktlösung einbringen:

  1. Wir betrachten den Menschen und das Problem getrennt voneinander: Wir gehen daher stets höflich und respektvoll mit der Gegenseite um, in der Sache selbst vertreten wir Ihre Ziele und Interessen jedoch konsequent.
  2. Unser Hauptaugenmerk liegt auf Ihren tatsächlichen Interessen, nicht auf den geltend gemachten Positionen
  3. Wir entwickeln mit Ihnen Entscheidungsalternativen, die möglichst von beiderseitigem Nutzen für die Beteiligten sind
  4. Wir bemühen uns um eine Einigung auf neutrale Beurteilungskriterien

 

Das bedeutet für Sie:

Im Interesse einer zügigen Lösungsfindung

  • hören wir Ihnen aufmerksam zu,
  • sprechen und erklären verständlich
  • reagieren wir auf emotionale Ausbrüche der Gegenseite nicht direkt
  • beziehen wir die Vorstellungen aller Beteiligten in die Verhandlung mit ein


Gemeinsam mit Ihnen

  • fragen wir nicht nur danach, was Sie erreichen möchten, sondern auch warum
  • beziehen wir die Wünsche und Motive des Gegenübers mit ein
  • definieren wir Ihre eigenen Interessen
  • erkennen wir die Interessen des Gegenübers
  • erarbeiten wir Gemeinsamkeiten und Widersprüche
  • erarbeiten wir eine Lösungsstrategie


Dabei behalten wir Ihre Ziele stets im Blick und bleiben ausschließlich Ihre Interessensvertreter.