- Trennung
- Erbe
- Patchwork
- Generationengerechtigkeit
Juristisch fundierte Familien- und Konfliktberatung
Lang anhaltende familiäre Auseinandersetzungen belasten alle Beteiligten – emotional und wirtschaftlich.
Um das zu ändern, begleite ich Familien und Paare dabei, Konflikte strukturiert, respektvoll und lösungsorientiert zu klären.
Als Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht mit über 30 Jahren Erfahrung verbinde ich rechtliche Realität mit menschlicher Verständigung. Ziel ist es, im offenen Umgang miteinander tragfähige Lösungen zu finden, die Bestand haben.
Warum eine Konfliktbegleitung durch eine Fachanwältin besonders sinnvoll ist
Die familiären Konflikte anlässlich einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft bewegen sich fast immer im Spannungsfeld zwischen persönlichen Bedürfnissen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Als Fachanwältin für Familien- und Erbrecht mit langjähriger Erfahrung kenne ich die typischen rechtlichen Fallstricke, Risiken und Eskalationsmechanismen gerichtlicher Verfahren. Diese Kenntnisse fließen in die Begleitung ein – ohne dass eine parteiliche Vertretung erfolgt.
Sie erhalten dadurch
- Realistische Einschätzungen zu rechtlichen Folgen
- Orientierung bei komplexen Fragestellungen
- Schutz vor unüberlegten Vereinbarungen
- Klarheit über Handlungsspielräume
- Sicherheit in Entscheidungsprozessen
Gudrun von Hase ist seit 1995 zugelassen und tätig als Rechtsanwältin. Seit März 1999 aufgrund der besonderen Kenntnisse und Berufserfahrung im Familienrecht zugelassen als Fachanwältin für Familienrecht. Seit Feb. 2020 aufgrund der besonderen Kenntnisse und Berufserfahrung zugelassen als Fachanwältin für Erbrecht. Seit Feb. 2020 zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT.
Was mich besonders qualifiziert
Meine Arbeit steht für
Meine Rolle als Mediatorin
Ich bin Ihre allparteiliche Begleiterin im Klärungsprozess.
In meiner Funktion als Mediatorin
- berate ich nicht anwaltlich
- vertrete ich bei einem Übergang in ein streitiges Verfahren keinen der Lösungssuchenden anwaltlich
- stehe ich nicht als Zeugin vor Gericht zur Verfügung
- treffe ich keine Entscheidungen für Sie und gebe kein Urteil ab
Die Verantwortung für die getroffenen Vereinbarungen bleibt bei Ihnen. Meine Aufgabe ist es, einen sicheren Raum für tragfähige Lösungen zu schaffen.
Die grundlegenden Prinzipien der Mediation
Freiwilligkeit
Alle Beteiligten nehmen freiwillig teil. Jede Partei kann die Mediation jederzeit beenden.
Eigenverantwortung
Die Konfliktparteien entwickeln ihre Lösung selbst. Ich entscheide nicht und gebe kein Urteil ab.
Allparteilichkeit
Ich stehe auf keiner Seite und unterstütze alle Beteiligten gleichermaßen dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse einzubringen.
Vertraulichkeit
Alles, was in der Mediation besprochen wird, bleibt grundsätzlich vertraulich. Es gilt eine strikte Verschwiegenheit.
Offenheit & Informiertheit
Interessen, Wünsche und Informationen werden offengelegt, damit Entscheidungen auf einer ausreichenden Grundlage getroffen werden.
Ergebnisoffenheit
Zu Beginn steht die Lösung nicht fest. Gemeinsam wird nach einer für alle tragfähigen Lösung gesucht.
Respekt & Wertschätzung
Alle Beteiligten werden respektvoll behandelt. Persönliche Angriffe und Abwertungen werden vermieden.
Interessen statt Positionen
Nicht die Forderung („Ich will das Haus") steht im Mittelpunkt, sondern das dahinterliegende Bedürfnis („Ich brauche finanzielle Sicherheit").
Zukunftsorientierung
Die Vergangenheit wird aufgearbeitet, soweit dies zum Verständnis nötig ist – der Schwerpunkt liegt auf zukünftigen Lösungen.
Vier Leitsätze, die besonders helfen
Die Ziele der Konfliktbegleitung
Trennung & Scheidung
Die Trennung und Scheidung einvernehmlich und fair vollziehen.
Kindschaftssachen
Sorge- und Umgangsfragen ohne Gericht kindeswohlorientiert lösen.
Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzungen einvernehmlich und fair gestalten.
Was Sie dadurch gewinnen
- Familienstrukturen bleiben möglichst unbeschädigt erhalten
- Kinder werden vor Loyalitätskonflikten geschützt
- Vermögen wird erhalten
- Zeitnahe Klärung statt langjähriger Gerichtsverfahren
Worum es geht
Viele Familienkonflikte anlässlich Trennung, Scheidung oder Erbfolge eskalieren nicht, weil Menschen „böse“ sind – sondern weil sie nicht mehr miteinander sprechen können.
Meine Begleitung hilft dabei:
- Interessen zu klären
- Verletzungen einzuordnen
- Rechtliche Risiken realistisch einzuschätzen
- Tragfähige Lösungen zu entwickeln
- Gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden
Für wen die Konfliktbegleitung gedacht ist
Geeignet für
- Paare vor oder in Trennung
- Familien in Erbstreitigkeiten
- Patchwork-Konstellationen
- Eltern mit Sorge- und Umgangskonflikten
Nicht geeignet bei
- akuter häuslicher Gewalt
- massiver Suchtproblematik
- fehlender Gesprächsbereitschaft
In diesen Fällen empfehle ich Ihnen gern geeignete andere Unterstützungsangebote.
Was Sie mitbringen sollten
Eine erfolgreiche Konfliktbegleitung setzt die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, Verantwortung für den eigenen Anteil am Konflikt zu übernehmen. Wichtig sind insbesondere:
- die ernsthafte Bereitschaft zur Verständigung
- Offenheit für neue Perspektiven
- Respekt gegenüber den anderen Beteiligten
- Verlässlichkeit in Termin- und Honorarfragen
- die Bereitschaft, auch unbequeme Themen auszusprechen
- Ehrlichkeit und Transparenz in finanziellen Fragen
Gerade bei Trennungs- und Erbkonflikten ist eine offene Darstellung von Einkommen, Vermögen, Schulden und Zuwendungen Voraussetzung für tragfähige Lösungen. Wer wissentlich Informationen zurückhält oder verschleiert, verhindert eine faire Einigung. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist daher die Bereitschaft, relevante finanzielle Unterlagen auf Anfrage offenzulegen.
Nicht erforderlich ist Perfektion oder Harmonie – wohl aber der Wille, konstruktiv und ehrlich an Lösungen zu arbeiten.
Der Ablauf auf einen Blick
Richtwert, je nach Komplexität
inkl. Vor- & Nachbereitung
Die Dauer richtet sich nach der Komplexität der Konfliktlösung. In der Regel werden als Richtwert zwischen drei und fünf Sitzungen benötigt. Im Interesse der Allparteilichkeit finden regelmäßig keine Einzelgespräche statt.
Inhalte der Konfliktbegleitung
- SituationsanalyseWo stehen Sie – persönlich, familiär und rechtlich?
- Konfliktstruktur klärenWas treibt den Konflikt an, und wo liegen die eigentlichen Streitpunkte?
- Interessen sichtbar machenWelche Bedürfnisse und Anliegen stehen hinter den Positionen?
- Lösungsoptionen entwickelnGemeinsam tragfähige Wege erarbeiten – emotional und rechtlich belastbar.
- Vereinbarung vorbereiten / AbschlussDie gefundene Lösung festhalten und den Abschluss gestalten.
Paketpreis zzgl. 19 % MwSt.
- 3 Sitzungen à ca. 120 Minuten
- inkl. Vor- und Nachbereitung jedes Termins
Jede weitere Stunde: 350 €/Std. zzgl. 19 % MwSt.
Die Dauer richtet sich nach der Komplexität der Konfliktlösung – als Richtwert werden in der Regel drei bis fünf Sitzungen benötigt.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen
Gern kläre ich mit Ihnen in einem ersten Telefonat, ob die Konfliktbegleitung für Ihre Situation der richtige Weg ist – vertraulich und unverbindlich.
Rechtlicher Hinweis zur Konfliktbegleitung
Die von mir angebotene juristisch fundierte Familien- und Konfliktbegleitung erfolgt als außergerichtliche, allparteiliche Unterstützung bei der Klärung familiärer Konflikte. Sie stellt keine anwaltliche Vertretung und keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall dar.
In meiner Funktion als Mediatorin berate ich nicht anwaltlich. Bei einem Übergang in ein streitiges Verfahren vertrete ich keinen der Lösungssuchenden anwaltlich und stehe auch nicht als Zeugin vor Gericht zur Verfügung.
Die Konfliktbegleitung dient der Strukturierung von Gesprächen, der Klärung von Interessen sowie der Entwicklung einvernehmlicher Lösungsansätze. Eine rechtliche Prüfung oder Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand dieser Tätigkeit. Teilnehmenden wird empfohlen, bei Bedarf ergänzend unabhängige anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Eine Haftung für rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche oder tatsächliche Folgen der im Rahmen der Konfliktbegleitung getroffenen Vereinbarungen ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
Die Konfliktbegleitung erfolgt unabhängig von meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ein Mandatsverhältnis kommt hierdurch nicht zustande. Ein Wechseln zwischen Konfliktbegleitung und anwaltlicher Rechtsberatung und -vertretung ist nicht möglich.