Kanzlei von Hase

Kanzlei von Hase informiert über

Kosten

Erstberatung

Gudrun von Hase

Klarheit über Ihre realisierbaren Ziele

Juristisches Fachwissen als Basis für Ihre Strategie.

Durch die Konzentration auf Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit den nötigen Fachwissen zur Verfügung, um Ihren Fall und Ihre Ziele realistisch einzuschätzen.

Für eine Erstberatung berechnen wir Ihnen 190 € pro Stunde zzgl. der gesetzlichen USt. Unser gemeinsames Gespräch dauert ca. 50 – 60 Minuten.

Für jede darüberhinausgehende Tätigkeit rechnen wir nach einem Stundensatz von 280 € pro Stunde zzgl. der gesetzlichen USt. ab, mindestens fallen jedoch die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) an.

Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG)

Entscheidend für die Anwaltsgebühren nach dem RVG ist zum einen die Art der anwaltlichen Tätigkeit (jede der nachfolgenden Tätigkeiten löst regelmäßig bereits einen vollen Gebührentatbestand aus):

  • Beratung,
  • Korrespondenz mit der Gegenseite,
  • Vertragsentwurf,
  • Testamentsentwurf,
  • Vertretung vor Gericht,
  • Abschluss eines Vergleichs


und

  • die Höhe des Streitgegenstandes.

 

Die mindestens anfallenden Kosten nach dem RVG können Sie einfach unter Eingabe des Streitwertes beispielsweise in den folgenden Prozesskostenrechner (klick) ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass sich der Streitgegenstand und damit unsere Kosten in der Regel erhöhen, wenn wir mehrere Themen für Sie bearbeiten (so beispielsweise Scheidung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Trennungsunterhalt etc.).

Gerade Familiensachen unterliegen oftmals einer zu Beginn des Mandats nicht absehbaren Dynamik, weshalb wir bei Übernahme des Mandats lediglich eine vorläufige und überschlägige Kostenprognose vornehmen können.

Verfahrenskostenhilfe

Gerne möchten wir unser umfassendes Wissen und unsere Erfahrung vollumfänglich für unsere Mandanten einsetzen.

Um Sie vollumfänglich betreuen und unseren persönlichen Ansprüchen entsprechend beraten zu können, nehmen wir insbesondere in Kindschaftssachen (Umgang und Sorgerecht) nur Mandate an, bei denen wir dies gewährleisten können. Daher erfolgt in Kindschaftssachen eine Abrechnung allein gemäß unserem Stundensatz.

Eine Abrechnung auf VKH-Basis kann daher in diesen Fällen leider nicht vorgenommen werden.

Wir bitten insofern um Ihr Verständnis.

„Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will.“

Frank Lloyd Wright